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Krankenversicherung Student

Krankenversicherung – in Deutschland Pflicht 

Wenn du krankenversichert bist, bist du auch automatisch pflegeversichert.

Wie bin ich krankenversichert, wenn ich...

 ...eine duale Ausbildung oder ein duales Studium absolviere?

Absolvierst du eine duale Ausbildung oder ein duales Studium? Dann musst du dich – ganz unabhängig davon, wie du vorher krankenversichert warst – mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. In welche Krankenkasse du gehen willst, kannst du selbst bestimmen. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Kassen gleich und liegt (Stand 2022) einheitlich bei 14,6 Prozent – zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages sowie des Beitrages für die soziale Pflegeversicherung. Dein Arbeitgeber und du tragen von dem einheitlichen Beitragssatz sowie vom individuellen Zusatzbeitrag jeweils die Hälfte.

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...eine schulische Ausbildung mache?

Bei einer schulischen Ausbildung erhältst du meistens kein Geld - dann kannst Du dich unter bestimmten Voraussetzungen in der GKV beitragsfrei über deine Eltern oder deine*n Ehepartner*in familienversichern.

Damit es mit der Familienversicherung klappt, musst du eine Voraussetzung erfüllen: Dein regelmäßiges Gesamteinkommen liegt unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze. Die Mitversicherung ist dann grundsätzlich bis zu deinem 25. Geburtstag möglich. Ist eine beitragsfreie Familienversicherung nicht (mehr) möglich, kannst du dich beitragspflichtig als sogenanntes „freiwilliges Mitglied“ in der GKV versichern. Der Mindestbeitrag beträgt rund 205 Euro monatlich inkl. dem Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung. Näheres zur Versicherungsmöglichkeit in der PKV erfährst du im Infoblatt 'Private Krankenversicherung'.

Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die eine Waisen- oder Witwen/Witwer-Rente erhalten. Dann hat die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Vorrang vor einer Familienversicherung in der GKV.

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…eine Beamtenlaufbahn oder Laufbahn bei Polizei und Bundeswehr absolviere?

Wenn du eine Beamtenlaufbahn oder eine Stelle bei der Polizei oder Bundeswehr absolvierst, musst du dich mit den gesonderten Regelungen für diese Ausbildungsgänge beschäftigen:

Beamtenlaufbahn sowie Laufbahnausbildung bei Polizei und Bundeswehr

Befindest du dich in einer Ausbildung im Rahmen eines Beamtenverhältnisses, hast du einen Beihilfeanspruch und bist versicherungsfrei. Das bedeutet, es gibt eine vorteilhaftere Alternative zur GKV: Du kannst in eine private Krankenversicherung (PKV) eintreten, indem du ergänzend zu deinem Beihilfeanspruch eine sogenannte PKV-Restkostenkrankenversicherung abschließt. Dann würde die Beihilfe dir z. B. (bei den meisten Dienstherren) 50 Prozent der Arztkosten erstatten, die PKV die andere Hälfte der Kosten.

Absolvierst du eine Laufbahnausbildung bei der Polizei oder Bundeswehr gehörst du zu den Personengruppen, die einen Anspruch auf Heilfürsorge haben. Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr – ähnlich wie die GKV – 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen. Erst im Ruhestand hast du dann einen Beihilfeanspruch, so dass du – gegen einen geringeren Beitrag – eine PKV-Restkostenversicherung abschließen musst, die dann im Ruhestand leistet (als sogenannte Anwartschaftsversicherung). Allerdings haben in einigen Bundesländern Polizisten auch schon während der aktiven Dienstzeit einen Beihilfeanspruch, so dass hierzu ergänzend eine PKV-Restkostenkrankenversicherung (wie für andere Beamten auch) abzuschließen ist.

Studium während eines bestehenden Dienstverhältnisses

Stehst du auch während eines Studiums weiterhin in einem bestehenden Beamtenverhältnis, hast du gegebenenfalls weiterhin einen eigenen Beihilfeanspruch. Ob und in welcher Form dieser weiter besteht, musst du mit deinem Dienstherrn klären. Ist das der Fall, kannst du auch deine PKV-Restkostenkrankenversicherung weiter nutzen. Nähere Informationen findest du in unserem Infoblatt 'Krankenversicherung und Studium'.

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...Vollzeit studiere?

Wenn du Vollzeit studierst, gibt es zahlreiche Krankenversicherungsvarianten. Daher solltest du dich noch vor Studienbeginn sorgfältig informieren und idealerweise neutral und unabhängig beraten lassen – zum Beispiel von unserem BdV-Beratungsteam.

In einem Vollzeitstudium kannst du dich – im Unterschied zum dualen Studium, für das du Arbeitsentgelt beziehst – unter bestimmten Voraussetzungen in der GKV beitragsfrei über deine Eltern oder deine Ehepartner*in familienversichern:

Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass dein regelmäßiges Gesamteinkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt (vertiefte Hinweise im Infoblatt 'Krankenversicherung und Studium'). Diese Mitversicherung ist grundsätzlich bis zu deinem 25. Geburtstag möglich. Ist eine beitragsfreie Familienversicherung nicht (mehr) möglich, musst du dich beitragspflichtig in der Krankenversicherung für Studenten (KVdS) versichern (siehe unten den Abschnitt zur KVdS). Dies gilt generell bis zum 30. Geburtstag. Danach hast du aber die Möglichkeit, dich in der GKV als „freiwillig versichertes Mitglied“ weiter zu versichern. Der Mindestbeitrag „nach“ Ablauf des Höchstalters für die KVdS beträgt rund 205 Euro monatlich inklusive dem Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.

Günstige GKV für Vollzeitstudierende: Krankenversicherung für Studenten (KVdS)

Wenn eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV nicht (mehr) möglich ist, ist die KVdS oftmals die günstigste Alternative für rund 110 Euro monatlich (inkl. sozialer Pflegeversicherung). Um sich in der KVdS zu versichern, gilt: Du musst deine Zeit überwiegend für dein Studium aufwenden, damit du trotz eines Nebenjobs als „studierend“ eingestuft wirst. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn du nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest. Es sei denn, du arbeitest nur an Wochenenden oder abends/nachts sowie in den Semesterferien: Dann wären auch mehr als 20 Wochenstunden möglich. Übst du einen Job mit mehr als 20 Wochenstunden ohne zeitliche Befristung aus, zahlst du Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Frage im Zweifel bei deiner Krankenkasse nach.

Nähere Informationen zum gesamten Thema ‚Krankenversicherung für Studierende‘ findest du in unserem Infoblatt 'Krankenversicherung und Studium'.

Je nach deiner Lebenssituation können alternativ zur KVdS andere Varianten für dich infrage kommen oder auch anderweitige Versicherungspflichten bestehen (beispielsweise, wenn du eine Waisenrente beziehst oder hauptberuflich erwerbstätig bist). Eine komplette Übersicht der gängigsten Varianten findest du ebenfalls in unserem Infoblatt 'Krankenversicherung und Studium'.

Anstatt dich in der KVdS gesetzlich zu versichern, kannst du für die Zeit des Vollzeitstudiums auch eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Dafür musst du dich zu Beginn deines Studiums von der KVdS befreien lassen. Du kommst dann aber während des Studiums nicht mehr in die KVdS zurück.

Gut zu wissen

Wenn die KVdS günstiger ist: Wenn du studieren willst und feststellt, dass deine private Krankenversicherung zu teuer ist, kannst du trotzdem zu Beginn des Studiums in die KVdS wechseln.

Wenn die PKV günstiger ist: Die Befreiung von der KVdS und die Versicherung über die PKV kann für die Dauer deines Studiums eine günstige Alternative sein, wenn für dich über deine Eltern oder Dein*e Ehepartner*in ein Beihilfeanspruch besteht und du bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Für Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten gibt es abweichende Regelungen (siehe oben).

Besonderer Hinweis: Wenn du zum Beispiel beihilfeberechtigte Eltern hast und damit über deine Eltern ein Beihilfeanspruch für dich besteht, solltest du dein Studium aber beendet haben, bevor der Kindergeldanspruch deiner Eltern wegfällt. Denn sonst musst du die PKV auf hundertprozentigen Versicherungsschutz umstellen. Die Folge ist ein entsprechend hoher Beitrag – der oftmals deutlich höher ist als für die KVdS.

Krankenzusatzversicherung: Bloß nicht überversichern!

Die wichtigste private Krankenzusatzversicherung ist die Auslandsreisekrankenversicherung (siehe hierzu Reiseversicherungen). Die private Krankentagegeldversicherung ist für Erwerbstätige sehr wichtig, wenn für eine langandauernde Arbeitsunfähigkeit ein Verdienstausfall abgesichert werden muss. Auch eine Pflegezusatzversicherung wie das Pflegetagegeld ist in bestimmten Lebenssituationen wichtig bis sehr wichtig. Alle anderen Krankenzusatzversicherungen – wie die „Chefarztbehandlung“ im Krankenhaus oder Leistungen im Zahnbereich – kannst du dir sparen, da sie keinen wichtigen Versicherungsschutz beinhalten. Mit unserem BdV-Bedarfscheck kannst du die für dich wichtigen Versicherungen ermitteln.

Headerfoto: Wayhomestudio / Adobe Stock