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Raus aus falschen Versicherungen!

Kündigen, widerrufen, beschweren

Wie du Verträge beenden kannst

Es gibt viele Möglichkeiten

Besitzt du zu teure, falsche (oder sogar unsinnige) Versicherungen, resigniere nicht. Es gibt viele Möglichkeiten, wie du diese Verträge beenden kannst.

WIDERRUF

Wenn du voreilig eine Versicherung abgeschlossen hast, kannst du diese widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, wenn du den Versicherungsschein, die vollständigen Vertragsunterlagen und eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung erhalten hast. Bei Lebensversicherungen beläuft sich die Widerrufsfrist sogar auf 30 Tage.

KÜNDIGUNG

Wenn du feststellst, dass du falsche und/oder zu teure Versicherungen abgeschlossen hast, kannst du diese kündigen. Bevor du kündigst, prüfe, welche Versicherungen du wirklich brauchst – am besten mit dem BdV-BedarfsCheck. So erfährst du, welche Verträge für dich am wichtigsten sind.

Bei Versicherungen – wie Kfz-, Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Auslandsreisekrankenversicherungen – solltest du regelmäßig prüfen, ob deine Verträge noch gut und günstig sind. Bei bestehenden kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen solltest du überlegen, ob diese fortgesetzt, gekündigt oder beitragsfrei zu stellen sind. Was du dazu wissen musst, findest du im Infoblatt 'Ausstieg aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen'. Bei Personenversicherungen mit Gesundheits- und Risikoprüfung (vor allem bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen und Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung wie Berufsunfähigkeitsversicherungen) kannst du nur dann problemlos den Versicherer wechseln, wenn du gesund bist.

Wichtig: Wenn du neuen Versicherungsschutz – insbesondere bei Personenversicherungen (z.B. zur Absicherung der Arbeitskraft) – benötigst, schließe diesen ab, bevor du den alten Vertrag kündigst. Anderenfalls besteht die Gefahr – zum Beispiel wegen Vorerkrankungen oder Vorschäden – keinen neuen Versicherungsschutz zu bekommen und wegen der bereits erfolgten Kündigung ohne Versicherung dazustehen.

Versicherungsverträge können in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Versicherungsperiode gekündigt werden. Nicht immer ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Für manche Versicherungssparten gelten besondere Kündigungsregeln und Fristen – wie für Kfz-, Lebens- und private Krankenversicherungen.

Einzelheiten zum Widerruf und zur Kündigung von Versicherungen – auch bei Beitragserhöhungen und im Schadenfall – findest du im Infoblatt 'Kündigung und Widerruf von privaten Versicherungsverträgen'.

Ausrufezeichen

BESCHWERDE

Wenn die Versicherung nicht zahlt, brauchst du nicht gleich vor Gericht gehen. Es gibt Verbraucherschutzorganisationen und Schlichtungsstellen, an die du dich wenden kannst.

HILFE BEIM BUND DER VERSICHERTEN E. V.
Wir beraten dich als Mitglied auch bei deinen individuellen Fragen zu deinen eigenen privaten Versicherungen im Leistungs- und Schadenfall. 

DER OMBUDSMANN ALS SCHLICHTER
Wenn du außergerichtlich Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittlern hinsichtlich deiner eigenen privaten Versicherungen hast, kannst du dich bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen beim PKV-Ombudsmann (Schlichtungsantrag) beschweren.

Für alle anderen privaten Versicherungen ist der Versicherungsombudsmann (Schlichtungsantrag) zuständig.

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